Liste der Projekte, die eine UVP erfordern

Dies ist eine vorbereitete Liste von Projekten, die vor der Ausführung eine UVP erfordern, und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder, der eines dieser Projekte durchführen möchte, eine UVP durchführen und ein Abschluss- und Genehmigungszertifikat vorlegen muss.

Eine UVP ist normalerweise für ein Entwicklungsprojekt erforderlich, wenn das Projekt das Potenzial hat, die Umwelt zu beeinträchtigen, insbesondere in erheblicher Weise.

UVP bedeutet einfach Umweltverträglichkeitsprüfung; jedes Projekt, das das Potenzial hat, die Gesundheit der Umwelt zu beeinträchtigen, erfordert dies sicherlich EIA, durchgeführt und genehmigt von Umweltbehörden.


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Die Notwendigkeit zur Durchführung einer UVP ergibt sich aus der Europäische UVP-Richtlinie. Die Richtlinie wird durch verschiedene Rechtsvorschriften umgesetzt.
Die Richtlinie unterteilt Projekte in zwei verschiedene Typen: Anhang-I-Projekte und Anhang-II-Projekte.

Arten von UVP-Projekten

Anhang-I-Projekte

Annex-I-Projekte bedürfen immer einer UVP. Dazu gehören Großprojekte mit offensichtlichen Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel:
  • Rohölraffinerien
  • Kernkraftwerke und andere Kernreaktoren
  • größere Steinbrüche und Tagebaue.

Anhang-II-Projekte

Nicht alle Anhang-II-Projekte stehen auf der Liste der Projekte, für die eine UVP erforderlich ist. Wenn entschieden wird, dass das Projekt wahrscheinlich „erhebliche“ Umweltauswirkungen haben wird, gibt es normalerweise einen Schwellenwert, um festzustellen, ob eine Einzelfallprüfung erforderlich ist.
Beispiele für Projekte nach Anhang II sind:
  • Projekte zur Entwicklung von Gewerbegebieten (Schwelle – die Fläche der Entwicklung übersteigt 0.5 Hektar)
  • eine oberirdisch verlegte elektrische Leitung (Schwelle – mit einer Spannung von 132 Kilovolt oder mehr).
Um dies zur einfacheren Identifizierung aufzuschlüsseln; die Liste der Projekte, die allgemein eine UVP erfordern.

Liste der Projekte, die eine UVP erfordern

WELCHE PROJEKTE ERFORDERN UVP?
Die der UVP zu unterziehenden Projekte sind im zweiten Zeitplan der EMCA 1999 aufgeführt und umfassen:
1. Allgemeines: -
a) eine Tätigkeit außerhalb des Charakters seiner Umgebung;
b) jede Struktur einer Skala, die nicht mit ihrer Umgebung übereinstimmt;
c) größere Änderungen in der Landnutzung.
2. Stadtentwicklung einschließlich:-
a) Benennung neuer Gemeinden;
b) Errichtung von Gewerbegebieten;
c) Errichtung oder Erweiterung von Erholungsgebieten;
d) Einrichtung oder Erweiterung von Erholungsgemeinden in Berggebieten, Nationalparks und Wild
Reserven;
e) Einkaufszentren und Komplexe.
3. Transport einschließlich –
a) alle Hauptverkehrsstraßen;
b) alle Straßen in landschaftlich reizvollen, bewaldeten oder bergigen Gebieten und Feuchtgebieten;
c) Eisenbahnlinien;
d) Flughäfen und Flugplätze;
e) Öl- und Gaspipelines;
f) Wassertransport.
4. Dämme, Flüsse und Wasserressourcen einschließlich –
a) Staudämme, Staustufen und Pfeiler;
b) Flussumleitungen und Wassertransfer zwischen Einzugsgebieten;
c) Hochwasserschutzsysteme;
d) Bohrungen zum Zweck der Nutzung von Grundwasserressourcen einschließlich Geothermie.
5. Sprühen aus der Luft.
6. Bergbau, einschließlich Gewinnung von Steinen und Erden im Tagebau von –
a) Edelmetalle;
b) Edelsteine;
c) metallhaltige Erze;
d) Kohle;
e) Phosphate;
f) Kalkstein und Dolomit;
g) Stein und Schiefer;
h) Zuschlagstoffe, Sand und Kies;
i) Ton;
j) Ausbeutung zur Gewinnung von Erdöl in jeglicher Form;
k) Gewinnung von alluvialem Gold unter Verwendung von Quecksilber.
7. Forstwirtschaftliche Aktivitäten einschließlich –
a) Holzernte;
b) Rodung von Waldflächen;
c) Wiederaufforstung und Aufforstung.
8. Landwirtschaft einschließlich –
a) landwirtschaftliche Großbetriebe;
b) Verwendung von Pestiziden;
c) Einführung neuer Pflanzen und Tiere;
d) Einsatz von Düngemitteln;
e) Bewässerung.
9. Verarbeitungs- und Fertigungsindustrien einschließlich:-
a)
Chemische Entladung
Mineralverarbeitung, Reduktion von Erzen und Mineralien;
b) Verhüttung und Raffination von Erzen und Mineralien;
c) Gießereien;
d) Ziegel- und Steingutherstellung;
e) Zementwerke und Kalkverarbeitung;
f) Glashütten;
g) Herstellung oder Verarbeitung von Düngemitteln;
h) Sprenganlagen;
i) Ölraffinerien und petrochemische Werke;
j) Gerben und Zurichten von Häuten und Fellen;
k) Schlachthöfe und Fleischverarbeitungsbetriebe;
l) chemische Werke und Verarbeitungsanlagen;
m) Brauen und Mälzen;
n) Getreideverarbeitungsanlagen für Schüttgüter;
o) Fischverarbeitungsbetriebe;
p) Zellstoff- und Papierfabriken;
q) Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
r) Anlagen zur Herstellung oder Montage von Kraftfahrzeugen;
s) Anlagen für den Bau oder die Reparatur von Luftfahrzeugen oder Eisenbahnausrüstung;
t) Anlagen zur Herstellung von Tanks, Behältern und Blechbehältern;
u) Anlagen zur Herstellung von Kohlebriketts;
v) Anlage zur Herstellung von Batterien;
Elektrische Infrastruktur
10. Elektrische Infrastruktur einschließlich –
a) Stromerzeugungsanlagen;
b) elektrische Übertragungsleitungen;
c) elektrische Umspannwerke;
d) Pumpspeicherkraftwerke.
11. Management von Kohlenwasserstoffen, einschließlich:-
die Speicherung von Erdgas und brennbaren oder explosiven Brennstoffen.
12. Entsorgung einschließlich –
a) Standorte für die Entsorgung gefährlicher Abfälle;
b) Abwasserbeseitigungsanlagen;
c) Arbeiten mit größeren atmosphärischen Emissionen;
d) Werke, die unangenehme Gerüche abgeben;
e) Standorte für die Entsorgung fester Abfälle.
13. Naturschutzgebiete einschließlich –
a) Schaffung von Nationalparks, Wildreservaten und Pufferzonen;
b) Einrichtung von Wildnisgebieten;
c) Formulierung oder Änderung von Waldbewirtschaftungsrichtlinien;
d) Formulierung oder Änderung von Richtlinien zur Wassereinzugsverwaltung;
e) Strategien für das Management von Ökosystemen, insbesondere durch Nutzung von Feuer;
f) kommerzielle Nutzung der natürlichen Fauna und Flora;
g) Einschleppung gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in Ökosysteme.
14. Kernreaktoren.
15. Wichtige Entwicklungen in der Biotechnologie, einschließlich der Einführung und Prüfung genetisch veränderter Organismen.

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